Kosten für Wartung zum Erhalt der Siebenjährigen Garantie

  • Hallo in die Runde

    Nochmal zur Wartung, warum fahrt ihr nicht in eine freie Werkstatt?

    Die Garantie hat man nach europäischen Recht genau so wie in der Vertragswerkstatt.

    Mein BMW i3 hat noch nie eine Vertragswerkstatt von innen gesehen. Der freundliche BMW Partner

    möchte für den " Service" ca. 300 Euro haben, die

    freie Werkstatt ( meines Vertrauens) nimmt für die Durchsicht , mehr ist es bei einem Elektroauto

    nicht, 90 Euro.

    Mit Bremsflüssigkeit etwas mehr, aber kein Vergleich zum Vertragshändler.

    Meinen Cybster werde ich auch wieder zu der Werkstatt meines Vertrauens geben.

    Bin gespannt auf eure Kommentare.

  • Ich vermute, das gilt nur für die gesetzliche Garantie, oder? Aber wenn der Hersteller wie in diesem Falle sieben Jahre freiwillig Garantie gibt, dann kann er glaube ich schon verlangen, dass man zu ihm kommt und nicht irgendwo anders hingeht, oder? Eine interessante Frage!

  • Gemäß ADAC ist die Lage eindeutig: Wartung und Indsektion in einer freien Werstatt gefährdet nicht die Garantie. Garantieleistungen müssen dagegen in einer Vertragswerkstatt vorgenommen werden.

  • Ich konnte jetzt nur Fälle finden, wo es um die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung oder einjährige Gebrauchtwagengarantie geht, wo der Hersteller keine Vertragswerkstatt vorschreiben kann. Bei einer freiwilligen Garantie kann der Hersteller die Bedingungen jedoch frei festlegen, unter denen er diese Garantie gewährt. Ich bin, wie DerBerliner, ebenfalls der Meinung, daß er auch eine Vertragswerkstatt zur Durchführung der Inspektion vorschreiben kann. Vermutlich kann er sogar festlegen, daß du einmal auf einem Bein um die Werkstatt hüpfen musst, um die Garantieleistung zu erhalten. Wegen 100 Euro jährlich würde ich die Garantie nicht gefährden.

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  • Ob ein Garantieanspruch anerkannt wird, ist nicht so leicht vorherzusagen.


    Als Student hatte ich mal einen fabrikneuen Fiesta erworben. Mein ganzes Geld war futsch, aber ich brauchte das Auto um von Essen nach Dortmund zur Uni zu fahren. Die lag 1980 inmitten von Feldern. Keine Studentenwohnheime, nichts in der Nähe. In der Garantiezeit funktionierten die Gurtstraffer nicht mehr, ein echtes Sicherheitsproblem. Das Autohaus, bei dem ich den Wagen gekauft hatte, lehnte eine Reparatur auf Garantie ab. Ich war empört und erzählte das im Bekanntenkreis. Dort sagte man mir folgendes: Nie Garantieansprüche bei Fordfahrzeugen im Autohaus geltend machen, wo das Auto gekauft wurde. Die Autohäuser bekamen nähmlich von Ford ein Budget für Garantieleistung an verkauften Neufahrzeugen. Was sie nicht verbrauchen, blieb in deren Tasche. Ich bin dann zu einer anderen Vertragswerkstatt gegangen. Dort wurde der Mangel sofort beseitigt, auf Garantie. Auf Nachfrage dort wurde mir mitgeteilt, dass diese Leistung mit dem Autohaus abgerechnet wird, das das Auto verkauft hat. Mein Bekannter hatte also recht. Darauf kommt man doch alleine nicht.

  • ..... nicht auf diese Arbeiten zurueck zu fuehren ist ........

    Wo ist ist dann die Beweislast. Der Hersteller wird immer sagen es war die freie Werkstatt und dann geht das Theater los.


    Bedenkt auch noch etwas anderes. Ueber die Garantie hinaus gibt es auch heute noch Kulanz. Die wird aber sicher nur gegeben wenn der Wagen auch bei Vertragshaendler gewartet wurde.

    Ausserdem wuerde ich bei der neuen Technik einem freien nicht so trauen. Hat der die entsprechende Software um das alles LESEN zu koennen?

    Ich wuerde es wegen ein paar Euro nicht riskieren.