"Unverbindlicher Liefertermin" ist nicht viel Wert. Erst wenn dieser Termin um mindestens 6 Wochen überschritten ist, kann man vom Händler unter neuer Fristsetzung die Lieferung verlangen - und diese Frist umfasst i.d.R nochmal einige Wochen. Erst danach kann man vom Vertrag zurücktreten und/oder eventl. Schadensersatz verlangen. Das kann aber zu einem langen Streit ohne letztendlichen Erfolg führen - und das Auto hat man dann ohnhin nicht.
Verbindliche Liefertermine sind aber in der Autobranche fast nie zu vereinbaren - bzw. ich kenne keinen Händler, der sich darauf einläßt.