Beiträge von skyynet

    Die 68+7 kg sind ISO 2416. Der Fahrer hat nur 68 kg, die 7 kg sind Gepaeck.


    Das Handbuch nennt als "Fahrzeuggewicht ohne Last (Leergewicht)" einen 75 kg geringeren Wert als das EU-Leergewicht auf der Webseite.


    Natuerliche koennte auch beides ohne Fahrer sein, und die Masse nach Handbuch "trocken" (ohne Oel etc.), aber dass er genau 75 kg Betriebsstoffe braucht ist doch eher unwahrscheinlich, also wird die Differenz der Fahrer sein (bzw. 68 kg Fahrer und 7 kg Gepaeck).

    Danke. Das ist ein sehr guter Hinweis, dann ist der Wert in der Bedienungsanleitung der ohne und in den Technischen Daten auf der Website mit Fahrer.

    Bei den Strompreisen soll sich ja demnächst was ändern. Auch beim unterwegs Laden soll es "übersichtlicher" werden. Alles aber im Koalitionsvertrag sehr allgemein gehalten.

    Wartung beim Cyberster bin ich auch gespannt. Zumindest während der Garantiezeit sollte man sich ja daran halten. Danach sehen wir weiter.

    Zumindest könnte der Wiederverkaufswert eines Cybersters über dem eines Teslas liegen. Aber das werden wir erst in weiter Zukunft wissen.

    Das lese ich auch häufig. Ich finde aber keine Rechtsgrundlage. War wohl in der DIN 70020 geregelt, die aber nicht mehr gültig ist.

    Auch im Wikipedia-Artikel zur Zulassung steht für PKW nicht, dass im Leergewicht aktuell in Deutschland der Fahrer mit 75 kg eingerechnet wird.


    Sorry, dass ich so kleinlich bin. Bei 400-600 kg Zuladung bei unseren Benzinern interessieren mich die 75 kg Differenz nicht. Wenn ich rechtlich im Cyberster nur noch alleine fahren dürfte, ist das ein erheblicher Aspekt.


    Also: Wie lautet die Primärquelle für die Aussage "75 kg Fahrer ist im Leergewicht enthalten"?

    Ich habe seit 20 Jahren eine Wärmepumpe mit extra Zähler und Wärmestrom. Der Wärmestrom kostet bei mir aktuell 23ct/kWh. Könnte noch günstiger werden, weil ich die Befreiung von der Offshoreabgabe beantragt habe und ggf. durch Austausch gegen ein Smart Meter ein noch günstigerer Tarif möglich sein könnte.

    Die Wallbox darf mit Wärmestrom betrieben werden und wird an den entsprechenden Zähler angeschlossen. Hat man bisher keinen zweiten Zähler, müsste man sich diesen installieren lassen.

    WLTP ist ein Testzyklus, keine fixe Geschwindigkeit. Da sind dann so Sachen wie Rekuperation bei und variable Geschwindigkeit und „Leerlauf“.

    Verstehe ich schon, dass der WLTP wenig mit Realität zu tun hat. Wenn aber die Angabe des Verbrauchs UND der Reichweite beide nach WLTP sind, dachte ich, dass die Werte zusammenpassen müssten.

    Habe aber gerade hier gefunden, dass dieser naheliegende Dreisatz nicht angewandt werden kann, da Reichweite und Verbrauch nach WLTP unterschiedlich berechnet werden.

    Wer denkt sich sowas aus?!

    Ich habe gerade mal versucht, mir den Verbrauch vorzustellen und entsprechend die Kosten pro 100 km mit einem Benziner zu vergleichen. Dabei bin ich über die Angaben in den Technischen Daten gestolpert.

    Laut diesen hat der Single Motor einen Verbrauch von 167 Wh/km ➔ 16700 Wh/100 km ➔ 16,7 kWh/100 km.

    Wenn der Akku 77 kWh hat, kann ich die Reichweite mit 77/16,7 berechnen, wobei 4,61 ➔ 461 km herauskommen.

    Wie kann der Verbrauch nach WLTP bei 167 Wh/km liegen und die Reichweite nach WLTP bei 507 km?